Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie die nachstehenden Reisebedingungen und Hinweise, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen:

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigene einstehen, sofern Sie eine dahingehende ausdrückliche Verpflichtung laut Anmeldung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme erklären.


2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30 % fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Den Restbetrag zahlen Sie spätestens 30 Tage vor der Abreise. Die Reiseunterlagen werden Sie unverzüglich im Gegenzug erhalten. Bei Buchung erhalten Sie einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k, Abs.3 BGB. Sie erhalten von uns die Sicherungsscheine von der R+V-Versicherung.
Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Kosten für Nebenleistungen, wie Visa-, Telefon- oder Faxkosten, besonders bei Anfragen für kurzfristige Buchungen, sind sofort zu begleichen.
Bei Reisen innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung sind die gesamten Kosten sofort fällig.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Prospekte, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
Hotel-, Orts- und Landesprospekte sowie sonstige nicht von uns verfaßte Beschreibungen haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter, für deren Inhalt wir keine Gewähr übernehmen können.
Wichtiger Hinweis: Die Fluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht von uns als Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Treten Änderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, daß für Sie die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung oder Wandlung unberührt.
Wir sind verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.
Bei Änderung der Preise durch die Leistungsträger oder bei Devisenkursschwankungen behalten wir uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Sie haben dann das Recht, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Paradise Reise Service kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Paradise Reise Service kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
Bei Veränderungen behördlich festgelegter oder genehmigter Beförderungstarife oder Steuern kann eine jederzeitige Anpassung auch bestätigter Preise erfolgen.
Die Berichtigung von Fehlern bleibt vorbehalten.

5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle Ihres Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben, für deren Abrechnung die Rücksendung der Reiseunterlagen verlangt wird. Die Rücktrittsgebühren betragen pro Person:

Bis 45. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises 

 

6. Umbuchungen
Die Umbuchungsgebühr beträgt € 50,-- pro Person. Umbuchungen, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt (mit entsprechender Stornokostenfolge) mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei Buchungen inklusive Flügen zum Zielgebiet können eventuelle Flugmehrkosten bzw. Flugstornokosten dazu kommen.

7. Ersatzperson
Bis zu Reisebeginn können Sie sich oder andere Reiseteilnehmer bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- pro Ersatzperson erhoben. Wir können dem Wechsel widersprechen, wenn Ersatzpersonen den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügen oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Vorschriften in den jeweiligen Zielländern maßgeblich. Bei Buchungen inklusive Flügen zum Zielgebiet können eventuelle Flugmehrkosten bzw. Flugstornokosten dazu kommen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich so vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Hiergegen werden angerechnet die ersparten Aufwendungen und die Vorteile, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon Kenntnis zu geben und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt
wenn die Durchführung der Reise bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb für uns nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns dann nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.

d) Sollte bereits früher ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so haben wir Sie davon zu unterrichten.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen Sie zurückzubefördern, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Sollte eine Reise wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen, so können Sie die Reise kostenlos umbuchen oder stornieren.

11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in unseren Verkaufsunterlagen

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit eine Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wusch zugänglich gemacht werden.

12. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform notwendig ist. Wird der Vertrag nicht aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommene Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

d) Schadenersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

13. Beschränkung der Haftung
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis EUR 75.000,-- je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise EUR 4.000,--. Liegt der Reisepreis über EUR 1.333,--, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

b) Die gleiche Beschränkung gilt für Reisen mit besonderen Risiken, wobei wir verpflichtet sind, solche Reisen sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.

c) Wir haften für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen.

d) Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

e) Die Teilnahme an Sportprogrammen geschieht immer auf eigene Gefahr.

f) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

g) Sofern uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, so regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal.

14. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Überprüfen Sie die erhaltene Reisebestätigung mit den gebuchten Leistungen. Bei Abweichungen informieren Sie bitte den Reiseveranstalter. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich den örtlichen Leistungsträgern (Fluggesellschaft, Hotelier, Mietwagenfirma, etc.) zur Kenntnis zu geben. Können diese die Leistungstörung nicht beheben, so müssen Sie uns die Beanstandungen unverzüglich mitteilen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. An Ort und Stelle ist eine Niederschrift Ihrer Beanstandung anzufertigen, sofern eine Reiseleitung vorhanden ist.

15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

16. Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseauschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

17. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluß einer umfassenden Reiseversicherung für Reiseunfall, Auslandskrankheitskosten und Reisegepäck. Alle erwähnten Versicherungen können von uns bezogen werden. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft sofort zu benachrichtigen. Im Fall eines Schadens sind unbedingt amtliche Bestätigungen erforderlich.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sie können uns nur am Sitz der Gesellschaft verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

Veranstalter
Paradise-Reise-Service
Inh. Udo Knittel
Ottweilerstráße 1
30559 Hannover

Tel. 0511-899 362 911
Fax 0511-899 362 919
E-mail: info@paradise-reise-service.de